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Das Onlinepublizieren bietet wie das
Elektronische Publizieren im allgemeinen herausragende Chancen und Perspektiven für die
Fachkommunikation und die Entwicklung neuer Märkte. Vielleicht bringt die Möglichkeit,
daß jeder Konsument auch Produzent einer Publikation sein kann, sogar eine neue Kultur
des Publizierens hervor. Es ist jedoch eine Tatsache, daß neben dem großen Gewinn, den
das Onlinepublizieren darstellt, eine Vielzahl von Problemen auftauchen, die technischen,
wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Aufgabenfeldern zuzuordnen sind. Ferner
existieren Schwierigkeiten, die durch den Entwurf des WWW auftreten und Auswirkung auf die
Arbeit mit diesem haben, wie die Flüchtigkeit der Referenzen beispielsweise.
Technische Probleme wie die Erstellung von
WWW-Seiten und die Konvertierung von Daten nach HTML wurden bereits bei der Darstellung
der Programmwerkzeugen zur Konvertierung von Dokumenten beschrieben. Auch die
wirtschaftlichen Aspekte wie der Nutzen für Verlage und der finanzielle Aufwand zur
Erstellung eines Onlineangebots wurden bereits erörtert. In diesem Kapitel sollen
rechtliche und soziale Probleme des Onlinepublizierens vorgestellt werden.
Lösungsperspektiven können allerdings im Rahmen dieser Arbeit nicht aufgezeigt werden.
Eine Zeitlang blieb das Internet unbemerkt
von der Öffentlichkeit. Berichte in den Medien über Pornographie, Anleitungen zum Bau
von Bomben und Datenspionage im Internet haben Juristen und Politiker für den (noch)
rechtsfreien Raum sensibilisiert. Der Ruf nach Regelungen wurde laut und bei dem Blick in
die bestehenden Mediengesetze wurde deutlich, daß sie nicht alle Bereiche der neuen
Kommunikationsform abdecken können.
Zwei Regelungen zur Ordnung der Medien finden
in Deutschland Anwendung: das Presse- und das Rundfunkrecht44. Beide räumen den Medien einerseits Rechte ein
wie das der Zeugnisverweigerung vor Gericht, das Auskunftsrecht bei Behörden und das
Datenschutzprivileg, andererseits schützen die Gesetze diejenigen, die von einer
Berichterstattung betroffen sind. Im Rundfunkrecht, das der Hoheit der Bundesländer
unterliegt, werden zusätzlich Kontrollen zur Verhinderung von Konzentrationsprozessen
etabliert, Bestimmungen zum Jugendschutz angeführt sowie Regelungen zur Ausstrahlung von
Werbung u.a. getroffen.
Die rechtliche Einordnung von
Online-Publikationen fällt schwer: Druckwerke werden im Pressegesetz als stoffliche
Medien beschrieben: alle mittels einer Buchdruckerpresse oder eines sonstigen zur
Massenherstellung geeigneten Vervielfältigungsverfahrens hergestellten und zur
Verbreitung bestimmten Schriften...45. Diese Definition trifft auf materielose in
Netzen übertragenen Daten nur bedingt zu. Das Rundfunkgesetz, das Hörfunk und Fernsehen
regelt, definiert Rundfunk als die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung
und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung
elektrischer Schwingungen...46. Dieses Recht regelt zur Zeit auch die
Veröffentlichung von Informationen über Datenleitungen, also z.B. Mailboxen. Ob
Online-Publikationen unter die Rundfunkgesetze fallen, ist von den Landesmedienanstalten
bisher nicht geklärt worden47.
Dies führt zu dem Paradoxon, daß z.B. die
gedruckte Ausgabe des Wochenmagazins Der Spiegel dem Presserecht unterliegt, die
Onlineversion aber zur Zeit gar keinem Recht zugeordnet wird, auch wenn sie vielleicht
eher dem Rundfunkrecht zuzurechnen wäre. Damit fällt bei Onlinediensten auch das Recht
auf eine Gegendarstellung der von einer Berichterstattung betroffenen Personen fort,
ebenso der Schutz der Journalisten. Ein Autor eines gedruckten Beitrages könnte
Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen. Erscheint der Beitrag nur
online, würde ihm dieses Recht versagt bleiben.
Computer und Netze erlauben den schnellen
Zugriff, die Speicherung und Veränderung von Daten aller Art. Das Konzept des WWW
beinhaltet, daß HTML-Dokumente von einem Server an einen Client übertragen und damit
kopiert werden. Das hat zur Folge, daß alle Dokumente, die angezeigt werden können auch
abgespeichert und im Quellcode verändert werden können. Die Urheber von WWW-Dokumenten
verlieren damit die Kontrolle über ihre Werke. Rechtliche Verstöße im Internet sind
schwer zu überprüfen, ebenso schwer ist es, den Täter der Rechtsverletzung ausfindig zu
machen. Zudem herrschen unterschiedliche Rechtsauffassungen in den am Internet beteiligten
Ländern.
Das deutsche Urheberrecht definiert seinen
Auftrag wie folgt: Das Urheberrecht schützt den Urheber eines Werkes der Literatur,
Wissenschaft oder Kunst gegen die unbefugte wirtschaftliche Auswertung seiner
schöpferischen Leistung und gegen die Verletzung seiner ideellen Interessen am
Werk.48.
Den Ursprung des Entwurfs hat das deutsche Urheberrecht in der Drucktechnik. 1985 wurde
der Begriff Werk erweitert, um auch Programme rechtlich zu schützen: Zu
den Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 1. Sprachwerke,
wie Schriftwerke und Reden sowie Programme für die Datenverarbeitung49. Das Urheberrecht tritt
automatisch in Kraft, ohne daß es - im Gegensatz zum amerikanischen Copyright - einer
Formalie wie der Registrierung bedarf.
Urheber sind alle, die Elemente zu einer
elektronischen Publikation beitragen. Diese Gruppe umfaßt damit nicht nur Autoren,
sondern auch Fotografen, Grafiker, Komponisten und Filmemacher und damit alle an der
Entwicklung von multimedialen Anwendung Beteiligten. Prinzipiell sind somit alle Elemente
einer Onlinepublikation geschützt. Der Bundesgerichtshof schränkte dieses allgemeine
Recht in Bezug auf Programme jedoch ein, in dem es in einer grundlegenden Entscheidung den
Begriff der Gestaltungshöhe einführte: Eine für die
Urheberrechtsschutzfähigkeit hinreichende Gestaltungshöhe wird erst erreicht, wenn das
alltägliche, durchschnittliche Programmerschaffen ... deutlich überstiegen wird.50.
Der Grad der Gestaltungshöhe ist ein schwer
zu fassender Begriff und führt bei Autoren zu der Frage, ob ihr Werk denn die nötige
Schöpfungshöhe erreicht hat, um Urheberrechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Das ist
insbesondere der dekorative Anteil einer multimedialen Publikation zu nennen:
Klänge, Ikonen, Grafiken und Photos. Auch die Gestaltungshöhe einer Liste mit Verweisen
zu einem bestimmten Thema ist fragwürdig, wenn sie außer der Sammlung keine weiteren
redaktionellen Arbeiten erkennen läßt.
Es gibt verschiedene Bemühungen, Dokumente
mit einem elektronischen Umschlag zu versehen, der die Unversehrtheit des Werkes
garantiert und Angaben über Urheber und Nutzungsrechte enthält51. Da alle Medien, die irgendwie physikalisch mit
Hilfe der Computerperipherie dargestellt werden, sich auch kopieren und in andere Formate
übertragen lassen, bietet dieses Verfahren keine Sicherheit zur Wahrung der Interessen
des Urhebers.
Zur Zeit sind die vielen Onlineangebote und
damit der Abruf der meisten WWW-Seiten kostenfrei. Einerseits sind diese Dienste im Umfeld
von Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder durch Privatinitiativen entstanden,
andererseits fehlt der Wirtschaft noch eine einfache Möglichkeit der Abrechnung der
bezogenen Leistung.
So werden Zugangsberechtigungen und
Bestellungen allenfalls über die Angabe der Kreditkartennummer oder bei einer Lastschrift
die Kontonummer und Bankleitzahl des Nutzers erworben, was einen unsicheren Transfer von
personenbezogenen Daten bedeutet, der mit verhältnismäßig geringem Aufwand abgehört
werden kann52.
An der direkten Abrechnung innerhalb des
Systems Internet, ecash genannt, arbeiten viele Firmen darunter die Digicash
Corporation53 und
die Kreditkartenfirma Mastercard International in Verbindung mit dem Softwarehersteller
Netscape54. Es
ist davon auszugehen, daß derartige Abbuchungsmöglichkeiten in wenigen Jahren etabliert
sein werden.55 Im
Internet fehlen bisher Stellen, die den Zahlungsverkehr bei den sogenannten Micropayments
(Zahlungen mit geringen Beträgen) abwickeln würden56. Da sich Banken bisher kaum im Internet
engagieren, ist davon auszugehen, daß große Softwareunternehmen die Funktion von
Inkassostellen einnehmen werden.
Möglich ist die nutzungsorientierte
Abrechnung über eine virtuelle Währung (Cyber-Dollar)57. Der Nutzer kauft ein Kontingent dieser
Währung. Jeder Aufruf einer kostenpflichtigen Seite oder eines Dienstes führt zu einer
Abbuchung von seinem Konto auf das Konto des Anbieters, der das virtuelle Geld in harte
Währung eintauschen kann. Der Vorteil dieses Abrechnungsverfahrens liegt in dem anwender-
und länderübergreifenden Einsatz.
Solange solche Abrechnungsmechanismen noch
nicht installiert sind, veröffentlichen viele Verlage nur Ausschnitte aus ihren
Printmedien, um einen Werbeeffekt zu erzielen. Andere setzen darauf, daß die
elektronische Ausgabe nicht in Konkurrenz zu dem gedruckten Medium steht und
veröffentlichen die komplette Ausgabe (Bsp. TAZ), um auch in Hinblick auf spätere Zeiten
Erfahrungen zu gewinnen. Eine weitere Möglichkeit ist die Finanzierung über Werbung wie
es die Firma Yahoo bei ihren WWW-Katalog58 oder die Wiener Zeitung Der Standard59 betreiben.
Jeder Text ist das Ergebnis einer Arbeit, die
ein Autor leistet. Diese Arbeit wird vom Verlag oder Herausgeber mit dem Autorenhonorar
entlohnt. Einige auflagen- oder umsatzschwache Printmedien können keine Honorare zahlen;
die Veröffentlichung des Textes ist in diesem Fall der einzige Lohn. Bei amerikanischen
wissenschaftlichen Fachzeitschriften ist es sogar üblich, daß die Autoren für ihre
Veröffentlichungen zahlen, um die Publikation zu finanzieren.
Die Veröffentlichung eines bereits
gedruckten Textes im WWW stellt eine Zweitverwertung dar. Die Autoren sollten für
Zweitverwertungen dieser Art entlohnt werden, wenn die Verlage damit Geld verdienen. Eine
Weiterverwertung von Romanen zu Filmdrehbüchern wird meist ausgeschlossen und explizit
aufgeführt. In alten Autorenverträgen, gerade im Bereich der Fachbücher und
-zeitschriften, wurde eine elektronische Verwertung jedoch nicht erwähnt, so daß viele
Verlage diese Lücke ausnutzen und Jahrgänge von Zeitschriften auf CD-ROM oder im WWW
veröffentlichen, ohne den Autoren zusätzliche Honorare zu zahlen60.
In neueren Verträgen sind häufig Klauseln
enthalten, die dem Verlag eine elektronische Weiterverwertung ohne zusätzliche
Honorarleistungen an den Autor erlauben. Der Autor muß sich also auf sein
Verhandlungsgeschick verlassen oder die unbezahlte Weiterverwertung seines Werkes
akzeptieren.
Bei Veröffentlichungen im WWW kommt die
Frage hinzu, wie Honorare bezahlt werden sollen: Wird das Textvolumen berechnet, da keine
feste Anzahl an Zeilen oder Druckseiten existiert? Oder wird die Zahl der Zugriffe
gezählt, beziehungsweise der Emailreaktionen auf einen Text oder wird einfach eine
Pauschale entrichtet?
Die Datensicherheit ist das Ergebnis der
technischen und organisatorischen Absicherung von gespeicherten Daten61. Die Datensicherheit
besitzt zwei Aspekte: den Datenschutz und die Datensicherung. Der Datenschutz wirkt der
mißbräuchlichen Verwendung von gespeicherten Informationen entgegen. Der Begriff der
Datensicherung umfaßt den technischen Aspekt, die Datenverarbeitung als Ganzes vor
Störungen, Datenverlust und Mißbrauch zu bewahren62.
Da das WWW ein offenes verteiltes
Kommunikationssystem ist, dessen Daten mit Hilfe der Paketvermittlungstechnik (IP)
übertragen werden, ist das Abhören der Daten an den einzelnen Knoten des Netzes
möglich. Um dies zu verhindern, sind Verschlüsselungsmethoden (z.B.
Public-Key-Verfahren) einzusetzen, bis sich sichere Kommuniaktionsprotokolle etabliert
haben (IPNG, HTTP-S u.a.)63.
Das Eindringen in fremde Computersysteme wird durch sogenannte Firewallmaschinen
verhindert. Der Zugriff auf Betriebsystem und Anwendungen eines Systems (auch über das
WWW) wird durch Zugangsberechtigungen gesteuert.
Effiziente und einfache Sicherheitslösungen
sind die Voraussetzung für eine weitere marktwirtschaftliche Entwicklung des Internets.
Bei den Vorkehrungen zur Absicherung des Systems und der Daten ist jedoch immer die
Verhältnismäßigkeit zu wahren. Zu fragen ist, welcher Schaden entstehen kann und wie
einfache Lösungen für das Sicherheitsproblem realisiert werden.
Gedruckte Medien haben gegenüber
Onlinemedien eine größere Reputation. Das liegt einerseits darin, daß es leichter ist,
einen Text im Internet zu veröffentlichen, als ihn durch einen Verlag gedruckt zu sehen.
Andererseits ist das Internet nur in technischen und wissenschaftlichen Bereichen als
Medium der Fachkommunikation anerkannt und etabliert. Dies mag auch daran liegen, daß das
Medium aufgrund seiner Dynamik nur eine mangelnde Verläßlichkeit in Bezug auf Quellen
bietet (s. Abschnitt 7.7 Flüchtigkeit, Aktualität und Pflege der Daten)
Die Authentizität, Integrität und
Verbindlichkeit sind bei der Arbeit mit Dokumenten des WWW und Internet allgemein nur
bedingt gegeben64.
Die Authentizität kennzeichnet die Eigenschaft, daß eine Quelle eindeutig einem Autor
zuzuordnen ist, die Integrität bezeichnet die Vollständigkeit des Inhalts und die
Verbindlichkeit, daß der Inhalt gültig und überprüfbar ist. Diese Formen der
Sicherheit können leicht umgangen werden: Ein Orginaldokument kann kopiert und mit
verfälschtem Inhalt im WWW veröffentlicht werden. Der Leser kann Schlüsse über die
Verläßlichkeit einer Quelle nur über die URL ziehen, unter der diese abzurufen ist.
Diese Bewertung erfordert eine Kenntnis der im Internet repräsentierten Institutionen und
ihrer Domain-Namen.
Das Internet öffnet sich zunehmend
Privatpersonen, die nicht aus dem akademischen Umfeld kommen. Obwohl es zu begrüßen ist,
daß das Internet einem breiten Teil der Bevölkerung zugänglich gemacht wird, ist es
nicht auszuschließen, daß die Qualität der Kommunikation sinkt. Das wird besonders in
den News deutlich, wo Beiträge, die in die falschen Themengruppen verschickt werden,
Werbung oder unsinnige Nachrichten die Kommunikation stören. Die Teilnehmer des Internets
müssen auch weiterhin eigene Regeln finden, um das Niveau in den Bereichen, in denen es
gewünscht wird, aufrechtzuerhalten.
Die Bestände des WWW sind fortlaufend in
Bewegung. Sie werden aktualisiert und erweitert, an andere Orte mit neuen Adressen
verschoben, sie werden aufgelöst und gründen sich neu. Diese Dynamik des Netzes, die ja
auch einen Teil seiner Attraktivität ausmacht, erschwert besonders den wissenschaftlichen
Umgang mit Textquellen.
Es existieren wenige Institutionen mit
verläßlichem Charakter wie z.B. Bibliotheken. Dem Nutzer ist es selbst überlassen,
Quellen zu finden und ihre Glaubwürdigkeit und Relevanz zu prüfen. Zitiert man
Onlinedokumente oder verweist man auf sie, wird der Leser vor das Problem gestellt, diese
nach einiger Zeit auch wirklich unter den angegebenen Adressen wiederzufinden. Eine
ständige Kontrolle und Aktualisierung der Hypertextstruktur ist besonders bei Verweisen
auf externe Angebote notwendig.
Ein System wäre notwendig, das
protokolliert, wer Verweise auf welche Dokumente eingerichtet hat. Ändern sich die
Adressen müßte derjenige, der einen Verweis gesetzt hat über den neuen Aufenthaltsort
der Quelle informiert werden. Zur Zeit gleicht das WWW einer Bibliothek, in der in
unregelmäßigen Abständen Signaturen und Standorte der Bücher wechseln. |